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   BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96   

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BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96 (https://dejure.org/1998,1718)
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.1998 - 2 BvR 61/96 (https://dejure.org/1998,1718)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 1998 - 2 BvR 61/96 (https://dejure.org/1998,1718)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsrechtlich relevanter Rechtsanwendungsfehler in einem Urteil; Verfassungsgerichtliches Eingreifen aufgrund des Willkürverbotes; Verfolgungsverjährung für Straftaten in der DDR

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2587
  • NStZ 1998, 455
  • NJ 1998, 417
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96
    Diese Einschränkung der Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts gilt auch, wenn es um die Feststellung, Auslegung und Anwendung von Normen einer fremden Rechtsordnung durch die Strafgerichte geht, von denen nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland die strafrechtliche Beurteilung abhängt (BVerfGE 95, 96 ).

    Das Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Interpretation von Strafgesetzen ist nicht mehr durch Art. 103 Abs. 2 GG geschützt, wenn die ihr zugrundeliegende Staatspraxis durch Aufforderung zu schwerstem kriminellen Unrecht und seiner Begünstigung die in der Völkergemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise mißachtet hat; denn hierdurch setzt der Träger der Staatsmacht extremes staatliches Unrecht, das sich nur solange behaupten kann, wie die dafür verantwortliche Staatsmacht faktisch besteht (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 - Umdruck S. 12 f.).

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96
    Dies bedeutet indes nicht, daß der nunmehr erkennende Richter im Sinne reiner Faktizität in jeder Hinsicht an die Interpretation des Rechts gebunden wäre, die in der damaligen Staatspraxis Ausdruck gefunden hat (vgl. BGHSt 39, 1 ).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96
    Wenn der Bundesgerichtshof annimmt, daß der Erklärung jedenfalls insofern ein hohes Maß an rechtlicher Bedeutung zukomme, als sie den Willen der Völkergemeinschaft, Menschenrechte zu verwirklichen, und den ungefähren Inhalt dieser Menschenrechte zum Ausdruck bringe (vgl. BGHSt 40, 241 ), ist dies nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96
    Art. 103 Abs. 2 GG zieht insoweit der Auslegung von Strafvorschriften eine verfassungsrechtliche Grenze (vgl. BVerfGE 71, 108 ).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96
    103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 55, 144 ).
  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96
    103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 55, 144 ).
  • BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95

    Erste Entscheidung zur "Strafbarkeit von DDR-Richtern wegen Rechtsbeugung", hier:

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96
    Das Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Interpretation von Strafgesetzen ist nicht mehr durch Art. 103 Abs. 2 GG geschützt, wenn die ihr zugrundeliegende Staatspraxis durch Aufforderung zu schwerstem kriminellen Unrecht und seiner Begünstigung die in der Völkergemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise mißachtet hat; denn hierdurch setzt der Träger der Staatsmacht extremes staatliches Unrecht, das sich nur solange behaupten kann, wie die dafür verantwortliche Staatsmacht faktisch besteht (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 - Umdruck S. 12 f.).
  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96
    Der aus den allgemeinen Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip, folgende Grundsatz, daß eine verhängte Strafe ein gerechtes Verhältnis zum Maß der Schuld des Täters einhalten müsse, sei von jeher ungeschriebener Grundsatz des deutschen Strafrechts gewesen (vgl. BGHSt 3, 110 ; 10, 294 ) und auch bereits durch das MRG Nr. 1 Art. IV Nr. 8 (Amtsbl der Militärregierung Deutschland 1944, S. 12) ausgesprochen worden.
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96
    Der aus den allgemeinen Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip, folgende Grundsatz, daß eine verhängte Strafe ein gerechtes Verhältnis zum Maß der Schuld des Täters einhalten müsse, sei von jeher ungeschriebener Grundsatz des deutschen Strafrechts gewesen (vgl. BGHSt 3, 110 ; 10, 294 ) und auch bereits durch das MRG Nr. 1 Art. IV Nr. 8 (Amtsbl der Militärregierung Deutschland 1944, S. 12) ausgesprochen worden.
  • BGH, 28.05.1963 - 1 StR 540/62

    Strafbarkeit wegen Beachtung von Führerbefehlen - Befolgen eines als

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96
    (b) Die entsprechende Anwendung der §§ 69 StGB a.F. und 83 Nr. 2 StGB/DDR kann sich auf die Grundsätze stützen, die von der Rechtsprechung zur verjährungsrechtlichen Beurteilung von NS-Unrecht entwickelt worden sind (vgl. BGHSt 18, 367 ; 23, 137 ).
  • BGH, 29.10.1969 - 2 StR 57/69

    Verjährung eines Mordversuchs - Hindernis der Strafverfolgung - Begehung von

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet

  • RG, 10.03.1892 - 283/92

    Unter welchen Voraussetzungen ist nach Art. 29 Abs. 3 des bayerischen

  • BVerfG, 12.01.2000 - 2 BvQ 60/99

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche Verurteilung des

    Das Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Interpretation von Strafgesetzen ist durch Art. 103 Abs. 2 GG nicht geschützt, wenn die zugrunde liegende Staatspraxis durch Aufforderung zu schwerstem kriminellen Unrecht und seiner Begünstigung die in der Völkergemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise mißachtet hat; denn hierdurch setzt der Träger der Staatsmacht extremes staatliches Unrecht, das sich nur solange behaupten kann, wie die dafür verantwortliche Staatsmacht faktisch besteht (vgl. BVerfGE 95, 96 [132 ff.]; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 1997 - 2 BvR 1084/97 u. a. -, EuGRZ 1997, S. 413 ff.; vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 -, NJW 1998, S. 2585 ff., und vom 12. Mai 1998 - 2 BvR 61/96 -, NJW 1998, S. 417 ff.).
  • BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 704/01

    Bestimmtheit und Auslegung des § 283 StGB

    Mit diesem Grundgedanken des Art. 103 Abs. 2 GG setzt sich eine Verurteilung in Widerspruch, der eine objektiv willkürliche Auslegung des materiellen Strafrechts zugrunde liegt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 1998 - 2 BvR 61/96 -).
  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 562/99

    Keine Verletzung des Rückwirkungsverbots und des Schuldgrundsatzes durch die

    Die Auffassung der Fachgerichte, die Verfolgungsverjährung für DDR-Alttaten, die entsprechend dem Willen der Staats- und Parteiführung der DDR aus politischen oder sonst mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Gründen nicht geahndet worden seien, habe bis zum Wegfall dieses Verfolgungshindernisses geruht, verletzt kein Verfassungsrecht (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 1998 - 2 BvR 61/96 - und vom 9. Juni 1998 - 2 BvR 102/96 -).
  • BGH, 08.03.2000 - 5 StR 555/99

    Rechtsbeugung durch DDR-Staatsanwältin; Freiheitsberaubung; Teilfreispruch durch

    Auch dies entspricht der grundlegenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Fällen der hier vorliegenden Art (vgl. nur BGHSt 41, 247, 276; 41, 317, 336 ff.), die auch das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet hat (vgl. nur Beschlüsse der 2. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 -, NJW 1998, 2585; vom 12. Mai 1998 - 2 BvR 61/96 -, NJW 1998, 2587; und vom 9. Juni 1998 - 2 BvR 1727 und 1861/97 -).
  • BVerfG, 21.10.1999 - 2 BvR 1940/99

    Wegen nicht fristgemäßer Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde - keine

    Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG); denn die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 95, 96 [130 ff.]; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. April 1998 - 2 BvR 2569/95 -, NJW 1998, S. 2585 ff. und vom 12. Mai 1998 - 2 BvR 61/96 -, NJW 1998, S. 2587 ff.).
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